Antrag auf Mitgliedschaft im Balsam e.V., der Deutsch-Arabischen Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
BALSAM DAG e.V. (VR 40030 B)
Mitgliedschaftsbedingungen
1. Mitglied werden kann nur, wer einen der in der Definition genannten Fachbereiche besitzt
2. Jedes Mitglied zahlt monatlich 10 Euro und ist von der Vorauszahlung des Vereinsbeitrags befreit
Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag:
1. Das Mitglied wird zunächst als außerordentliches Mitglied im Verein aufgenommen und nach einem Jahr als ordentliches Mitglied benannt. Außerordentliche Mitglieder haben kein Wahl- und Stimmrecht. Jede geschäftsfähige Person kann die Mitgliedschaft im Verein nach schriftlicher Antragstellung an die Vereinsleitung erwerben.
2. Die Mitgliedschaft wird durch einen Beschluss der Verwaltung angenommen und schriftlich dokumentiert. Die Verwaltung muss die Ablehnung der Mitgliedschaft begründen. Der Antragsteller kann gegen die Ablehnung beim Hauptverein Einspruch einlegen, sofern der Antrag mindestens zwei Wochen vor der Versammlung eingereicht wird.
3. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einmal jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe und der Zahlungszeitpunkt werden in der Hauptversammlung festgelegt. Detaillierte Informationen können durch das Gebührenrecht geregelt werden.
4. Die Mitglieder müssen die Satzung des Vereins respektieren und aktiv an den verschiedenen Aktivitäten teilnehmen, um die Ziele des Vereins zu erreichen. Jedes Mitglied hat das Recht, zu kandidieren und zu wählen.
Beendigung der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft endet durch persönliche Kündigung, Ausschluss oder Tod.
Der Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft ist schriftlich an die Verwaltung zu richten.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn eindeutig gegen die Ziele des Vereins verstößt oder gegen die Vereinsregeln verstößt.
Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch eine einfache Mehrheit (51 %) in der Hauptversammlung.